Öffentliche WLANs – Das Ende der Störerhaftung naht

Öffentliche WLANs – Das Ende der Störerhaftung naht

Die deutsche „Störerhaftung“ befördert die Abmahnangst vieler Firmen und behindert die Verbreitung offener WLANs. Die Störerhaftung soll im Herbst verschwinden,[i] was bereits vereinzelt für Jubel sorgte.[ii] Leider ist die Situation etwas komplizierter und WLAN-Betreiber sollten Vorsichtig an den Betrieb eines offenen WLANs herangehen…

Viele Unternehmen bieten Besuchern neben dem internen Netzwerk zusätzlich ein Gäste-WLAN. Auch bei Privaten erfreuen sich offene WLANs immer größerer Beliebtheit. Im Herbst wird die sogenannte Störerhaftung abgeschafft, eigentlich. Was das für WLAN-Betreiber ändert und welche Aspekte beim Betrieb eines Kunden- oder Gäste-WLANs beachtet werden sollten, wird im Folgenden kurz beleuchtet:

 

Gesetzgebungsverfahren fast abgeschlossen

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 17.06.2016 zum Bundestagsentwurf des Zweiten Gesetzes zu Änderung des TMG (BT- Drs. 18/6745; BT-Drs 18/8645) ist die „Abschaffung der Störerhaftung“ für Betreiber offener Funknetzwerke (WLAN) eine sichere Sache. Es fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, damit das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten kann.

 

Was ist neu?

Die wichtigste Änderung ist ein neuer Absatz im Telemediengesetzes (TMG) in § 8, der wie folgt lautet:

„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“

Was bedeutet diese Änderung?

Sie bedeutet, dass für jeden WLAN-Anbieter auch die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 1 Satz 1 TMG gilt: Auch Private und Unternehmen, die als WLAN-Betreiber Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses Netzwerk bereitstellen, haften somit nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der „Diensteanbieter“ hat die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Adressaten der übermittelten Kommunikation nicht ausgewählt,
  3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert und
  4. der „Diensteanbieter“ stellt den Adressaten ein offenes WLAN zur Verfügung.

Letztere Voraussetzung gilt, da § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TMG eine Vorauswahl der Nutzer ausschließt. Im Umkehrschluss können daher nur offene WLANs diese Voraussetzung erfüllen. Schon die Weitergabe eines WLAN-Passworts wäre eine Nutzerauswahl, die die Haftungsprivilegierung gefährdete.[iii]

 

Abmahnungsgefahr gebannt?

Trotz umfassender Diskussion hat der Gesetzgeber die Frage, der Zulässigkeit von Unterlassungsansprüchen und der damit verbundenen Abmahnpraxis nicht eindeutig geregelt. Allein der Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gelten solle, hilft hier nicht. Gesetzesbegründungen sind für Gerichte nicht bindend und damit kaum relevant. Im Klartext heißt das, dass Abmahnungen nur dann ein Ende finden, wenn die Gerichte die Gesetzesänderung in der Praxis dahingehend handhaben. Ob das passiert ist ungewiss.

 

Derzeitiger Betrieb von offenen WLANs

Die meisten Betreiber von WLANs setzen auf Zugangskontrollen sowie Protokollierungen und sind daher nicht offen. Wer keine Zugangskontrolle möchte und sich dennoch bestmöglich gegen die Haftungsrisiken der Störerhaftung absichern möchte, sollte folgende Tipps beachten:

  1. Eigenes Admin-Passwort für den Access Point (Router, etc.) vergeben. Aufschreiben und an einem sicheren Ort aufbewahren ist erlaubt.
  2. Schlüsselvergabe – Ändern Sie das Passwort für den Zugang zu Ihrem WLAN täglich (mind. 16 Zeichen), hierzu können Sie Passwort-Programme einsetzen. [iv]
  3. Vergeben sie einen undefinierbaren WLAN-Namen (SSID), der nicht auf Sie zurückzuführen ist. Vermeiden Sie Namen und Bezeichnungen, die mit Ihnen persönlich oder Ihrem Standort zu tun haben.
  4. WLAN außerhalb der Geschäftszeiten abschalten
  5. WPA2-Verschlüsselung aktivieren
  6. Datei- und Druckerfreigaben abschalten
  7. Portsperren – Eine Liste der standarisierten Ports finden Sie z.B. bei Wikipedia.[v] Nicht für notwendig befundene Dienste können blockiert werden. Im Idealfall werden grundsätzlich alle Ports gesperrt, außer die für den Geschäftsalltag notwendigen.[vi]
  8. Webfilter setzen – blockieren bestimmte Kategorien von Webseiten (z.B. pornographische Inhalte)[vii]

Grundsätzlich gilt derzeit:

  1. Man haftet als Störer, wenn man seinen WLAN-Zugang anderen zur Verfügung stellt und diese nicht darüber aufgeklärt hat, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke nicht hochladen dürfen. Der Anschlussinhaber ist dann unterlassungspflichtig, muss Abmahnkosten zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Schadensersatzpflicht besteht aber nicht.
  2. Ist eine Aufklärung der Nutzer dahingehend erfolgt, dass sie keine Rechtsverletzungen verüben dürfen, dann haften sie nach der bisherigen Rechtsprechung in der Regel nicht.

In jedem Fall sollte die Aufklärung möglichst dokumentiert werden, um bei Streitigkeiten beweisen zu können, dass die Nutzer Bescheid wussten, was sie machen durften und was nicht.

 

Fazit

Tritt die Gesetzesänderung im Herbst in Kraft, dann ist § 8 Abs. 3 TMG unmittelbar anwendbar und alle Anbieter offener WLANs können sich darauf berufen.

Bis die Rechtsprechung allerdings Klarheit zur neuen Gesetzeslage geschafft haben, sollten Private und Unternehmen bei der Einrichtung von Gäste-WLANs weiterhin Vorsicht walten lassen. Kunden- und Gäste-WLANs sollten folglich vorerst wie bisher betrieben werden. Das bedeutet insbesondere, dass neben einer protokollierten Zugangsvergabe die Nutzer über eine ordnungsgemäße Verwendung des Netzes belehrt werden müssen.

 

[i] Vgl.: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw22-ak-telemediengesetz/423864

[ii] Vgl. z.B.: http://www.sueddeutsche.de/digital/stoererhaftung-abmahnanwaelte-stoehnen-internetnutzer-jubeln-1.3013287

[iii] Vgl.: Hoffmann in Spindler/Schuster/Hoffmann TMG § 8 Rn. 20-28: „Der Betreiber eines Rooters und der Access Provider dürfen mit der Auswahl des Empfängers nichts zu tun haben, sondern nur einen automatisierten Dienst anbieten. Damit fallen auch diejenigen Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich des § 8 heraus, die mit Filterfunktionen eine Auswahl der zu erreichenden bzw. abzublockenden Empfänger bewirken.“

[iv] Vgl. http://www.heise.de/download/search?terms=Passwort+generieren#?os=WINDOWS

[v] https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_standardisierten_Ports

[vi] Das sind i.d.R. folgende Ports: 80 für Surfen im Internet mittels http; 433 für Surfen im Internet mittels https; 53 für den DNS-Dienst; 500 und 4500 für den Aufbau einer VPN-Verbindung; 110 für E-Mailempfang mittels POP3; 143 für E-Mailempfang mittels IMAP

[vii] http://www.kaspersky.com/de/internet-security-center/definitions/web-filter

WLAN-Router richtig platzieren

WLAN-Router richtig platzieren

WLAN-Router richtig platzieren

Wie gut das WLAN-Netz in den eigenen vier Wänden funktioniert, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab. Sehr wichtig ist jedenfalls schon der Standort des Routers. Eine optimale Position verspricht in der Regel ein besser, schneller und stabiler funktionierendes WLAN.

 

Der Router steht direkt neben der Internetbuchse, weil das am praktischsten ist? Das spart das Verlegen von Kabeln. Doch meist verschenkt man so einiges an Leistung. Da Funkwellen abgeschwächt, gestreut oder reflektiert werden können, sollte der Standortfrage des eigenen Routers mehr Bedeutung zugemessen werden, als das oft der Fall ist.

 

Hindernisparcours

Mauern, Wände, Decken, Pflanzen, elektrische Geräte und, und, und… All das stellt für die Funkwellen eines WLANs ein Hindernis dar. Ein WLAN-Router im Keller, womöglich unter Stahlbetondecken, wird kaum die beste Performance aufweisen und gar anständige Übertragungsraten im Wohnzimmer garantieren. Besondere WLAN-Killer sind Beton- und Ziegelwände, Pflanzen sowie Wasserleitungen, Mikrowellen, Funk-Kameras und weitere WLANs.

 

Generell ist eine möglichst zentrale Position immer sinnvoll, denn auch normale  Zwischenwände und Mauern schwächen WLAN-Signale um bis zu 25 Prozent ab. Auch Standorte in der Nähe von Türen und Durchgängen sind meist vorteilhaft. Grundsätzlich gilt es, solide Hindernisse zwischen Router und Endgeräten zu vermeiden!

 

Abstand gering halten

Auch ohne große Hindernisse ist zu beachten, dass Übertragungsgeschwindigkeit und Signalstärke mit zunehmendem Abstand deutlich abnehmen. Das fällt in kleineren Wohnungen oder Häusern weniger auf, denn WLANs weisen Reichweiten von bis zu 100 Metern auf – zumindest bei direkter Sichtverbindung. Aufgrund vieler Störquellen vor Ort, wird dieser Wert in der Praxis selten erreicht und liegt eher bei maximal 30 Metern trotz direkter Sichtverbindung. So stößt die Reichweite eines WLANs oft an ihre Grenzen und bereits die Verringerung des Abstands löst viele Probleme.

 

Garten im Blick

Sollen Garten oder Balkon „benetzt“ werden, so sollte der Router an einem Fenster aufgestellt werden, da Funkwellen so weniger gedämpft werden als durch das Mauerwerk. Bei metallbedampften Scheiben, die Schutz vor Wärmestrahlung bieten und sogar stärker dämpfen als Mauern, gilt das zwar nicht; solche Scheiben werden aber kaum privat verbaut.

 

Hoch hinaus

Damit Funkwellen sich möglichst ungestört im Raum verteilen können, ist eine hohe und nicht abgeschirmte Position von Vorteil. Versteckt in Schublade oder Schrank ist ein Router wenig sinnvoll. Ungeeignet sind zudem Standorte direkt hinter metallischen Objekten, wie beispielsweise hinter Heizkörpern, Bildschirmen oder Stereoanlagen.

 

Elektrosmog

Ohnehin stören elektrische Geräte wie schnurlose Telefone, Babyphones, Mikrowellen, Bluetooth-Geräte oder solche mit Elektromotor (z.B. Waschmaschine) die Funkwellen im WLAN; ganz besonders die, die auch im 2,4-GHz-Frequenzbereich senden.

 

Testen, testen, testen…

Über die Anzeige der WLAN-Signalstärke verschiedener Endgeräte an den unterschiedlichsten Standorten, kann man sehr einfach überprüfen, wie gut die Netzqualität tatsächlich ist. Bei einer guten Signalstärke, sollten zur Verifizierung zusätzlich noch einige größere Testdownloads durchgeführt werden. So kann Stabilität und Geschwindigkeit der Verbindung getestet werden: Das flüssige Laden und Abspielen von Internet-Videos (YouTube, Netflix, Amazon prime etc.) ist ein gutes Indiz für eine stabile und schnelle Verbindung.

 

Wer genaueres über sein Netzwerk und die WLAN-Signalstärke in Erfahrung bringen möchte, der besorgt sich am Besten ein Tool, das eben dieses bewerkstelligt.

 

Weitere Tricks

Neben der optimalen Routerplazierung kann auch die Beachtung folgender fünf Profi-Tipps Empfang, Reichweite und Geschwindigkeit eines WLANs verbessern helfen:

  1. WLAN-Kanal ändern
  2. Antennen tauschen
  3. Antennen richtig ausrichten
  4. Störungen durch Wechsel auf das 5-Gigahertz-Band reduzieren
  5. Firmware aktualisieren

Kanalwechsel

In Deutschland bieten WLAN-Router standardmäßig 13 Kanäle. Vor allem in der Stadt und in größeren Wohnhäusern kommt es vor, dass viele Nachbarn eigene WLANs betreiben. Diese überlagern sich oft, sodass es sinnvoll ist, eine andere Trägerfrequenz einzustellen, damit nicht derselbe Kanal von mehreren WLANs parallel genutzt wird.

 

Da die 13 WLAN-Kanäle sich teilweise überlappen – jeder Kanal weist etwa eine Bandbreite von drei Kanälen auf – sind in Europa vollkommen überlappungsfrei nur die Kanäle 1, 6 und 11. Am besten also, wenn man sich mit den benachbarten WLAN-Betreibern abspricht und auf jeweils unterschiedliche Kanäle wechselt.

So können die so genannten „Übersprech-Effekte“ zumindest ein wenig gedämpft werden, wenn man die Netze mit unterschiedlicher (horizontaler oder vertikaler) Ausbreitung oder Polarisation betreibt. So empfehlen sich beispielsweise auf den Kanälen 1, 6 und 11 drei horizontal funkende WLANs und etwa auf den Kanälen 3, 8 und 13 drei vertikale Netze.

 

Besonders anfällig für die Störung durch Mikrowellenherde sind die WLAN-Kanäle 9 und 10, da ihre Trägerfrequenzen 2,452 und 2,457 GHz sehr nah an der „Mikrowellen-Frequenz“ 2,455 GHz liegen.

 

Zur Prüfung der Kanäle gibt es verschiedene Tools wie z.B. das kostenlose Testprogramm NetStumbler, das die Umgebung scannt und alle WLANs, deren Kanalnummer und Feldstärke anzeigt. Ein Blick in die jeweilige Bedienungsanleitung des Routers verrät, wie der Kanal eingestellt wird.

 

Antennentausch

Bei vielen Routern ist ein Antennentausch möglich. So können Standardantennen durch wesentlich stärkere ersetzt werden. Bietet der Hersteller selbst keine alternativen Antennen an, so gibt es oft kompatible Angebote von Drittanbietern. Hier kann allerdings die Garantie leiden und auch die Kompatibilität ist nicht immer zu 100 Prozent gewährleistet.

 

Antennen richten

Die richtige Ausrichtung der Routerantennen – ganz so wie beim Radio – bringt ebenfalls  deutliche Empfangsverbesserungen. Aktuelle Router verfügen oft über drei Antennen. Hier empfiehlt sich folgende Ausrichtung: Eine Antenne vertikal nach oben, eine horizontal nach vorne und die dritte horizontal zur Seite.

Bei zwei Antennen gilt: Eine Antenne horizontal und die zweite vertikal. In jedem Fall sollten die Antennen immer voneinander wegzeigen. So wird eine gleichmäßigere Ausbreitung des WLAN-Netzes erreicht.

 

Wechsel auf das 5-GHz-Band

Auf dem Standard-2,4-GHz-Band funken neben anderen WLANs auch sehr viele andere elektronische Geräte. Oft ist daher ein Wechsel auf das 5-GHz-Band – mit meist erheblich weniger Verkehr – hilfreich. Allerdings unterstützen nicht alle Router und Endgeräte dieses Band.

 

Neue Firmware

Last, but not least könnte die Aktualisierung der Router-Firmware des Routers oder der Endgeräte die Qualität des Netzwerks erheblich verbessern.

Sollte nichts von alledem helfen, so kann man zusätzlich noch an den Einsatz von Repeatern oder Powerline-Adaptern denken.